Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer, die sich erstmalig oder nach langer Zeit, einen und anschaffen, in Niedersachsen, ihre Sachkunde nachweisen.
Hierzu ist eine sogenannte Sachkundeprüfung (umgangssprachlich Hundeführerschein) notwendig. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Seit dem Sommer 2013 bin ich über den Landkreis Gifhorn / nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz berechtigt den Hundeführerschein, sowohl in der Theorie, also auch in der Praxis, abzunehmen.
Bei Interesse, melden Sie sich doch einfach bei mir. Unter der Punkt "Kontakt" finden Sie ein Kontaktformular oder rufen Sie mich einfach an.