Sachkundeprüfung nach NHundG (Hundeführerschein)

Hunde-dolmetschen ist eine vom Landkreis Gifhorn anerkannte Prüfstelle für den Sachkundenachweis gemäß NHunG, auch Hundeführerschein genannt.

 

Der Hundeführerschein ist seit Juli 2013 für jeden Hundehalter vorgeschrieben. 

 

Laut NHundG ist die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung und die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. 

 

Langjährige Hundebesitzer erbringen ihren Sachkundnachweis durch ihrer Haltererfahrung. 

 

Laut Gesetz besitz jemand die Sachkunde, wenn er u.a. ...

  1. ...innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat,
  2. ...Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat oder
  3. ...einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

 

(Diese auszugsweise Aufzählung ist nicht abschließend, näheres im NHundG)

 

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Hundeführerschein

 

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